Führung von Steuer- und Buchhaltungsanliegen
Wir führen und erfassen die Rechnungsanliegen aller Art sowohl für die inländischen als auch für die ausländischen Träger, insbesondere Handelsbücher, steuerliches Einnahmen- und Ausgabenbuch, buchführungspflichtige Umsatzsteuerpauschale und Steuerkarte. Regelmäßig teilen wir den Kunden alle wichtigen Informationen mit.
Der allgemeine Steuer-und Buchhaltungsservice von In- und Auslandsträgern umfasst:
Die sachlich-formelle Verifizierung der von Kunden erhaltenen Buchhaltungsbelege und ihre Erfassung im Buchhaltungsprogramm.
Erstellung von allen aktuellen Buchhaltungs- und Lohnbuchhaltungserfassungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Auf Kundenwunsch Ergänzungserfassungen aller Art.
Termingebundene Erstellung aller nötigen Steuererklärungen und deren Übergabe an die richtigen Interessenten wie Finanzamt, ZUS (Sozialversicherungsanstalt) und GUS (Hauptamt für Statistik), per Post und per Internet mit Hilfe der Software e-Deklaracje (Steuererklärungsprogramm).
Außerdem bieten wir im Rahmen der einzelnen Erfassungsarten an:
Im Rahmen der Führung vom Einnahmen- und Ausgabenbuch für steuerliche Zwecke erstellen wir eine gemeinsame Steuererklärung sowohl für die wirtschaftstätige Person, als auch für den Ehepartner. Bei Bedarf führen wir auch Erfassungen der Entfernungspauschale.
Auf Kundenwunsch erstellen wir einen betrieblichen Kontenrahmen und Rechnungslegungspolitik.